Ratgeber

Dienstwagen zu Hause laden: Abrechnung & Erstattung 2026

ChargeSlot · Redaktion
Veröffentlicht am Jul 24, 2026
Dienstwagen zu Hause laden: Abrechnung & Erstattung 2026

Wer seinen E-Dienstwagen zu Hause lädt, bekommt die Stromkosten ab 2026 nur noch gegen Nachweis der geladenen Kilowattstunden erstattet – die alten Monatspauschalen von 15 bis 70 Euro sind zum 31.12.2025 gestrichen. Als Vereinfachung gilt eine Strompreispauschale von 34 Cent je nachgewiesener kWh; alternativ sind die tatsächlichen Kosten mit eichrechtskonformem Zähler möglich.

Was gilt ab dem 1.1.2026?

Das BMF-Schreiben vom 11.11.2025 hat die bisherigen monatlichen Pauschalen (30 €/70 € für reine E-Autos, 15 €/35 € für Plug-in-Hybride) ersatzlos abgeschafft – letztmalig steuerfrei nutzbar für Dezember 2025. Seit dem 1.1.2026 ist eine pauschale Erstattung ohne konkreten Verbrauchsnachweis nicht mehr vorgesehen. Grundlage der steuerfreien Erstattung ist der Auslagenersatz nach § 3 Nr. 50 EStG.

Die 34-Cent-Pauschale erklärt

Statt jede Rechnung des heimischen Stromvertrags aufzuschlüsseln, dürfen Arbeitgeber je nachgewiesener kWh einen festen Strompreis ansetzen. Für 2026 beträgt dieser 34 Cent/kWh. Der Wert leitet sich aus dem vom Statistischen Bundesamt veröffentlichten Gesamtstrompreis für private Haushalte ab (1. Halbjahr 2025: 34,36 ct/kWh) und gilt für das gesamte Kalenderjahr. Neu: Auch der anteilige monatliche Grundpreis des Stromvertrags darf berücksichtigt werden.

Welcher Zähler ist nötig?

Die geladene Menge muss über einen gesonderten stationären oder mobilen Stromzähler nachgewiesen werden – die Wallbox-Anzeige oder eine Schätzung genügen nicht. Zwei Wege:

  • 34-Cent-Pauschale: Ein einfacher, gesonderter kWh-Zähler reicht. 34 ct × nachgewiesene kWh = steuerfreier Erstattungsbetrag.
  • Tatsächliche Kosten: Hier greift das Mess- und Eichgesetz – es ist ein eichrechtskonformes Messgerät erforderlich, dafür wird der reale Arbeitspreis erstattet.

Was Arbeitgeber jetzt tun sollten

  • Bestehende Pauschal-Vereinbarungen bis Ende 2025 auslaufen lassen und ab Januar 2026 auf Nachweisbasis umstellen.
  • Mitarbeitende mit Heimladung mit einem geeigneten Zähler ausstatten oder einen mobilen Zähler bereitstellen.
  • Einen Prozess für die monatliche kWh-Meldung und Erstattung festlegen (Beleg, Zählerstand, Auszahlung über Auslagenersatz).

Die einfache Alternative: am Betrieb laden

Die neue Nachweispflicht macht das Heimladen für Arbeitgeber spürbar aufwendiger. Betriebliches Laden bleibt dagegen nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei – ohne Zähler, ohne kWh-Abrechnung. Wer Mitarbeitenden Lademöglichkeiten am Standort bietet, braucht statt einer Abrechnungslösung vor allem eine faire Slot-Verteilung. Dafür genügt eine Buchungssoftware für Ladepunkte am Arbeitsplatz – Zeitfenster, Regeln, Benachrichtigungen, ohne OCPP.

Häufige Fragen

Kann ich weiter die 30-Euro-Pauschale zahlen?

Nein. Die Monatspauschalen sind ab 1.1.2026 gestrichen; sie durften letztmalig für Dezember 2025 steuerfrei gezahlt werden.

Reicht die Anzeige der Wallbox als Nachweis?

In der Regel nicht. Verlangt wird ein gesonderter Stromzähler. Bei Erstattung der tatsächlichen Kosten muss dieser eichrechtskonform sein.

Gilt das auch für Plug-in-Hybride?

Ja, die Neuregelung betrifft BEV und PHEV gleichermaßen, sofern der Arbeitnehmer die Stromkosten selbst trägt.

Allgemeine Information, keine Steuerberatung. Quellen: BMF-Schreiben vom 11.11.2025; § 3 Nr. 50 EStG; Mess- und Eichgesetz; Statistisches Bundesamt.

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