Ratgeber

Wie viele Ladepunkte braucht Ihr Standort? So rechnen Sie es aus

ChargeSlot · Redaktion Veröffentlicht am Sep 10, 2026
Wie viele Ladepunkte braucht Ihr Standort? So rechnen Sie es aus

Für die Zahl der Ladepunkte an einem Standort gibt es zwei Antworten: die gesetzliche Mindestzahl und den tatsächlichen Bedarf. Die Pflichtzahl ergibt sich aus dem GEIG – seit 2025 ein Ladepunkt ab mehr als 20 Stellplätzen, ab 2027 einer je zehn Stellplätze. Der Bedarf ist eine Division: Ladevorgänge pro Tag = Ladepunkte × abgerundet(nutzbares Zeitfenster ÷ durchschnittliche Ladedauer). Wo diese Kapazität unter der Zahl der E-Fahrer liegt, gehen Fahrer leer aus – unabhängig davon, ob die Pflicht erfüllt ist.

Die Pflichtzahl: was das Gesetz verlangt

Für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen verlangt § 10 GEIG seit dem 1. Januar 2025 mindestens einen Ladepunkt. Mit der GEIG-Novelle (verkündet am 28. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 226) gilt ab dem 1. Januar 2027 ein Ladepunkt je zehn Stellplätze – alternativ Leitungsinfrastruktur für mindestens die Hälfte der Stellplätze. Nichtwohngebäude, die kleinen und mittleren Unternehmen gehören und überwiegend selbst genutzt werden, sind vom Gesetz ausgenommen (§ 1 Absatz 2 GEIG) – ihr Bedarf entsteht trotzdem.

Diese Zahl ist eine Untergrenze, kein Planungsziel. Sie sagt nichts darüber, wie viele Menschen an Ihrem Standort laden wollen.

Die Bedarfszahl: eine Division, kein Gutachten

Sie brauchen vier Angaben: Stellplätze, Menschen am Standort, heutige E-Auto-Quote und die vorhandenen Ladepunkte. Daraus folgen zwei Zeilen Arithmetik:

  • E-Fahrer am Standort = Menschen × E-Quote
  • Ladevorgänge pro Tag = Ladepunkte × abgerundet(nutzbares Zeitfenster ÷ Ladedauer)

Abgerundet wird, weil ein halber Ladevorgang niemandem hilft: Passen in ein Neun-Stunden-Fenster bei drei Stunden Ladedauer drei Vorgänge, ist der Rest Standzeit. Die Differenz aus E-Fahrern und Ladevorgängen ist die Zahl, um die es geht – die Fahrer, die an einem normalen Tag keinen Platz bekommen.

Rechenbeispiel: ein typischer Bürostandort

120 Stellplätze, 400 Menschen, 11 Prozent E-Quote, ein Ladepunkt (das gesetzliche Minimum), neun Stunden nutzbares Zeitfenster, drei Stunden je Ladevorgang:

GrößeWertRechenweg
Pflicht heute1 Ladepunkt§ 10 GEIG, mehr als 20 Stellplätze
Pflicht ab 202712 Ladepunkte120 ÷ 10
E-Fahrer am Standort44400 × 11 %
Ladevorgänge pro Tag31 × abgerundet(9 ÷ 3)
Fahrer ohne Ladeplatz4144 − 3
Kipppunkt0,8 % E-Quote3 von 400 Menschen

Der Standort erfüllt das Gesetz – und versorgt drei von 44 Fahrern. Bemerkenswert ist die letzte Zeile: Rechnerisch war dieser Standort schon bei 0,8 Prozent E-Quote ausgelastet. Die Pflicht wurde erfüllt, das Problem beginnt am Tag danach.

Warum die Ladedauer die wichtigste Annahme ist

Die Ladedauer entscheidet über die Kapazität, nicht die Ladeleistung allein. Eine 11-kW-Wallbox liefert in drei Stunden rund 33 kWh – bei einem Verbrauch von etwa 18 kWh je 100 Kilometer sind das rund 180 Kilometer. Für Pendelstrecken reicht das fast immer. Wer dagegen mit acht Stunden je Fahrzeug plant, halbiert die Kapazität seines Standorts: aus drei Ladevorgängen am Tag wird einer.

Am Arbeitsplatz und in der Wohnanlage geht es deshalb selten um Vollladung, sondern um genug Reichweite bis zum nächsten Mal. Genau diese Annahme sollten Sie bewusst setzen – und in den Nutzungsregeln als Maximaldauer wiederfinden.

Der Kipppunkt: die Zahl, die Ihre Planung datiert

Der Kipppunkt sagt, bei welcher E-Quote die vorhandene Kapazität aufgebraucht ist. Er ist die ehrlichere Zahl als der heutige Bedarf, weil er die Frage beantwortet, wie lange die aktuelle Ausstattung trägt. Liegt er nur wenige Prozentpunkte über Ihrer heutigen Quote, planen Sie nicht für den Bestand, sondern für die nächsten zwei Jahre.

Drei Fehler, die die Zahl verzerren

  • Ein Ladepunkt je E-Auto. Kein Fahrzeug lädt jeden Tag, und keines braucht acht Stunden. Diese Rechnung führt zu Anlagen, die dauerhaft zur Hälfte leer stehen – und am Netzanschluss scheitern.
  • Schnellladen am Arbeitsplatz. DC-Ladepunkte kosten ein Vielfaches und lösen ein Problem, das an einem Standort mit neun Stunden Standzeit nicht existiert.
  • Planung auf die heutige Quote. Die Ausbaustufe von heute ist in zwei Jahren die Untergrenze. Rechnen Sie den Kipppunkt mit.

Wenn die Lücke klein ist: verteilen statt bauen

Bei 41 fehlenden Ladeplätzen hilft nur Ausbau. Bei fünf bis zehn ist die Reihenfolge oft umgekehrt: Zeitfenster, Maximaldauer und eine Erinnerung vor Ablauf holen aus denselben Ladepunkten das Zwei- bis Dreifache heraus, weil Standzeit zu Ladezeit wird. Ein Ladepunkt, der drei Vorgänge am Tag ermöglicht, versorgt bei fester Zuordnung genau ein Fahrzeug – der Unterschied ist nicht die Hardware, sondern die Regel.

Rechnen Sie Ihren Standort durch: vier Zahlen, zwei Minuten, Pflichtzahl und Bedarf nebeneinander. Für die Verteilung danach gibt es Buchungssoftware fürs Laden am Arbeitsplatz.

Häufige Fragen

Wie viele Ladepunkte pro Stellplatz sind Pflicht?

Bei bestehenden Nichtwohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen ist es seit 2025 ein Ladepunkt insgesamt; ab dem 1. Januar 2027 einer je zehn Stellplätze – alternativ Leitungsinfrastruktur für mindestens die Hälfte der Stellplätze.

Wie viele Mitarbeitende teilen sich sinnvoll einen Ladepunkt?

Das hängt an der Ladedauer, nicht an einer Faustregel. Bei drei Stunden je Vorgang und neun nutzbaren Stunden sind es drei Fahrzeuge am Tag – geregelt. Ohne Regel ist es eines.

Zählt der Rechner auch Besucher und Fuhrpark?

Setzen Sie sie bei „Menschen am Standort" mit an, wenn sie regelmäßig dort laden. Pool- und Dienstfahrzeuge sind der häufigste Grund, warum die Bedarfszahl unterschätzt wird.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Quellen: §§ 1, 10 GEIG; GEIG-Novelle, BGBl. 2026 I Nr. 226 vom 28.7.2026; Richtlinie (EU) 2024/1275.

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